Stornierungsbedingungen
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Rücktritt bis
28 bis 14 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
6 – 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.